Jedes Jahr wieder: Der 31.Juli bzw. 31.Okt. (wegen Corona) ist der späteste Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung. Das gilt aber nicht für uns!

Sind Sie es leid, jedes Jahr wieder bis zum 31.Juli (bzw. wegen Corona der 31. Oktober) der lästigen Pflicht zur Abgabe Ihrer letzten Einkommensteuererklärung nachzukommen. Wer dagegen einen Steuerberater beauftragt hat dagegen Zeit bis zum 28.02 des übernächsten Jahres (also z.B. für die Abgabe der Steuererklärung 2020 bis zum 28.02.2022). Sparen Sie Zeit und Nerven, indem Sie diese Arbeit auf uns übertragen. Profitieren Sie außerdem von der Möglichkeit, Steuern zu sparen.

Einkommensteuer – ganz entspannt

Lassen Sie die komplette Einkommensteuererklärung einschließlich elektronischer Übermittlung an das Finanzamt durch uns vornehmen. Nach Aushändigung Ihrer Unterlagen brauchen Sie sich um nichts mehr zu kümmern – außer natürlich um unsere Rechnung.

Das Anfertigen der Einkommensteuererklärung beinhaltet folgende Anlagen der Erklärung:

  • Mantelbogen mit den allgemeinen Angaben
  • Vorsorgeaufwendungen mit den Angaben zu Kranken-, Renten- und sonstigen Vorsorgeaufwendungen
  • Anlage Kinder
  • Anlage N (nichtselbständige Arbeit)
  • Anlage V (Vermietung & Verpachtung)
  • Anlage KAP (Kapitalvermögen)
  • Anlage R (Renten)
  • Anlage SO (sonstige Einkünfte)

Dazu gehört auch die Information über das voraussichtliche steuerliche Ergebnis (Berechnungsergebnis). Dieses und die Erklärung selbst können Sie übrigens bequem jederzeit über AGENDA Auswertungen online abrufen (optional).

Wir beraten zu steuerlichen Sachverhalten, geben Tipps zur steuerlichen Anerkennung von Werbungskosten und prüfen auch den Steuerbescheid. Durch Verwendung von Checklisten zur Abfrage steuerlicher Sachverhalte, einer Detailprüfung während der Erfassung der Daten und schließlich bei der Endkontrolle stellen wir sicher, dass die Erklärung zum einen richtig ist und zum anderen, dass Sie das maximale an Steuern sparen.

Als Steuerberater sind wir zudem nicht an die Abgabefrist gebunden! Und … sofern Sie im Einzugsgebiet unseres mobilen Service wohnen, holen wir die Unterlagen bei Ihnen sogar ab.

Zum Preis für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung siehe unten.

Sonstige Steuererklärungen

Wir erbringen noch etliche andere Leistungen rund um Steuern. Nachfolgend einige ausgewählte – in unserer Kanzlei häufig vorkommende – Beispiele steuerlicher Tätigkeiten.

  • Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
  • Körperschaftsteuer (auch für gemeinnützige Vereine)
Steuerbescheid & Einspruch

Prüfung von Steuerbescheiden
Nach Presseinformationen soll jeder zehnte Steuerbescheid falsch sein. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Prüfung. Deshalb unterziehen wir jeden Bescheid einer sorgfältigen Prüfung, die auch das Kleingedruckte auf den letzten Seiten umfasst.

Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch) und im Klageverfahren
Bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt oder vor dem Finanzgericht unterstützen wir Sie umfassend, z.B. durch Sachverhaltsaufklärung und – Bewertung, Literaturrecherche, Begründung und Einreichung von Einsprüchen oder Klageschriften.

Anträge

Antrag auf Stundung mit Ratenzahlung
Bei hohen Steuernachforderungen, die Sie gerade nicht in einer Summe zahlen können, helfen wir durch Stellung eines Antrags auf Stundung mit Ratenzahlung.

Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen
Falls Ihr Gewinn im laufenden Jahr bei vorsichtiger Hochrechnung voraussichtlich deutlich niedriger oder höher ausfallen wird, kann ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen beim Finanzamt gestellt werden. Wir bereiten den Antrag einschließlich der dazu notwendigen Berechnungsunterlagen vor.

Zum Preis für Anträge siehe unten.

Prüfungen durch das Finanzamt

Unterstützung im Rahmen von Betriebsprüfungen durch das Finanzamt
Wir kümmern uns um die Fragestellungen des Prüfers, klären Sachverhalte und versuchen im Rahmen der steuerlichen Beurteilungsspielräume mögliche Prüfungsfeststellungen in Ihrem Sinne zu verändern. Selbstverständlich gehört auch das verständliche Aufbereiten der Prüfergebnisse einschließlich der eventuell auftretenden finanziellen Auswirkungen dazu. Diese Leistungen werden als Beratungsleistung über die Zeitgebühr (siehe unten) abgerechnet.

Steuerberatung

Steueroptimale Rechtsform
Bei Überlegungen zur Rechtsformwahl stehen steuerliche Gründe mit an erster Stelle. Wir ermitteln anhand Ihrer Daten die für Sie optimale steuerliche Rechtsform. Allerdings ist nicht jede steuerlich optimale auch automatisch die wirtschaftlich vernünftigste Lösung. Auch hierüber klären wir Sie auf.

Möglichkeiten zur Minderung des Gewinns und/oder Einkommens
Wir beraten Sie bei Gestaltungen oder Einsatz weiterer Instrumente zur Minderung des Gewinns und/oder des zu versteuernden Einkommens.

Zum Preis für Beratungsleistungen siehe unten.

Preis

Die Gebühr für die Erstellung der Einkommensteuer (§§ 24, 27 StBVV) ist abhängig von der Höhe der Einnahmen (oder höheren Ausgaben), dem Umfang und Zustand der Belege sowie dem Schwierigkeitsgrad.

Einen ersten Überblick erhalten Sie mit nachstehender Tabelle. Eingerechnet sind pauschale Auslagen in Höhe von 4% (kann von Steuerberater zu Steuerberater variieren)

Tabelle: Gebühren Einkommensteuer inkl. MwSt

FallkonstellationMindestgebührHöchstgebühr
a) Ehegatten, beide berufstätig, Einkommen je 20.000 € 201 €1.664 €
b) Ehegatten, beide berufstätig, Einkommen je 45.000 €293 €2.438 €
c) Vermieter, Einnahmen aus 2 Häusern je 20.000 €157 €1.412 €
d) Rentner, alleinstehend, Renteneinnahme 18.000 € 108 € 868 €

Hier finden Sie eine sehr umfangreiche Steuerberatergebührenliste als pdf (zwar noch alte Fassung der StBVV, für eine erste Übersicht dennoch gut zu gebrauchen). In der Regel liegen wir mit unseren Gebühren bei Angestellten und Rentnern eher im Mindestbereich, bei Vermietung im mittleren. Abweichungen nach oben sind z.B. aufgrund umfangreicher Unterlagen oder Ersteinrichtung möglich, Abweichungen nach unten aufgrund weniger Belege. Liegen mehrere Fallkonstellationen kumulativ vor, also besitzen die Ehegatten zugleich auch vermietete Häuser, so ergibt sich der Gesamtbetrag zunächst aus der Addition der oben genannten Beträge, vermindert um einen Abschlag für Doppelinhalte.

Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns bitte an.

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Hinweis:
Jegliche Beratungsleistungen, auch bei der Einkommensteuererklärung, werden gesondert nach Zeitaufwand berechnet. Nach § 13 StBVV beträgt die Zeitgebühr 30 bis 70 € je angefangene halbe Stunde zuzüglich Umsatzsteuer.

Anträge werden nach § 23 StBVV abgerechnet. Bemessungsgrundlage ist der Gegenstandswert (z.B. Betrag, um den die Steuervorauszahlungen herabgesetzt werden sollen). Einzelheiten dazu finden Sie in der sehr umfangreichen Steuerberatergebührenliste als pdf (zwar noch alte Fassung der StBVV, für eine erste Übersicht dennoch gut zu gebrauchen).

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